Religion

Wer bin ich? Wie können Menschen sinnvoll zusammenleben? Warum feiern wir Feste? Wie gehen wir mit Angst und Trauer um? Was kommt nach dem Tod? Was macht mich frei? Wie ist die Welt entstanden? Wie können wir verantwortungsvoll mit der Natur umgehen? Worauf kann ich mich verlassen? Wie kann ich mir Gott vorstellen? Warum wird Gott kritisiert? Wer war und wie lebte Jesus? Wie können wir Frieden und Gerechtigkeit schaffen? Wie hat sich die Kirche entwickelt? Welche Funktion hat die Kirche? Welche anderen Religionen gibt es? Woran glauben die Menschen in diesen Religionen?

Über diese und ähnliche Fragen denken wir gemeinsam im Religionsunterricht nach.

Der Religionsunterricht ist stark mit dem eigenen Leben und dem Leben anderer verknüpft. Damit das Zusammenleben in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft gelingt, sind Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen, Weltanschauungen und Kulturen notwendig. Der Religionsunterricht bietet diese Informationen zu religiösen Themen sowie zum Verständnis biblischer Texte, Traditionen und Erfahrungen. Außerdem setzen wir uns reflektiert mit religiösen, ethischen und weltanschaulichen Fragen, Werten und Normen auseinander. Dabei wird gelernt, eigene Standpunkte zu entwickeln, andere zu verstehen und zu achten sowie das eigene Leben und Handeln sinn- und verantwortungsvoll zu gestalten.

Wenn es sich anbietet, besuchen wir im Religionsunterricht außerschulische Lernorte wie Gotteshäuser, den Friedwald oder soziale Einrichtungen.

Auch innerhalb unseres Schulgebäudes machen wir manchmal einen kleinen Ausflug in den Raum der Stille. Der Raum der Stille ist ein ganz besonderer Ort unserer Schule, in dem wir zur Ruhe kommen, unsere Gedanken sortieren und der Hektik und dem Stress des Alltags entfliehen können.

Durch die Fenster des Raumes der Stille können wir bald den „Garten Eden“ der Schule bewundern. Der „Garten Eden“ soll ein Erholungsort auf dem Schulgelände sein. Er wird von Schülerinnen und Schülern unserer Schule in der „Garten Eden-AG“ geplant, gestaltet, gepflanzt und gepflegt.

Jährlich wird im Religionsunterricht von einem Jahrgang oder Kurs der Abiturgottesdienst mitgestaltet.

Alle evangelischen Schülerinnen und Schüler sind laut Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums grundsätzlich verpflichtet am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach der Vollendung des 14. Lebensjahres steht dieses Recht den religionsmündigen Schülerinnen und Schülern zu. Darüber hinaus steht der Religionsunterricht auf Antrag allen Schülerinnen und Schülern offen, auch denen ohne Religionszugehörigkeit und denen, die einer anderen Konfession oder Religion angehören. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet.

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