Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
gestern und heute haben uns die neuesten Rundschreiben für den Schulstart 2021/22 des niedersächsischen Kultusministerium erreicht. Sie / ihr finden / findet diese Anschreiben und Informationen im Anhang. Ich bitte, diese unbedingt zu lesen, damit es nächsten Donnerstag, 02.09.2021 mit Schulstart ohne all zu großes „Rumpeln“ klappt.
Ich möchte zum Schulstart die wichtigsten Punkte hier kurz zusammenfassen:
- Sowohl für Schüler*Innen als auch Lehrkräfte gilt Präsenzpflicht (Szenario A). Ausnahmen von dieser Präsenzpflicht können nur noch durch einen so genannten Härtefallantrag genehmigt werden (siehe Anhang).
- Für die ersten 7 Schultage (02. bis 10.09.) muss täglich (!) eine Selbsttestung der Schüler*Innen durchgeführt werden. Danach sind jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag Selbsttestungen erforderlich. Wir werden deshalb am Donnerstag, 02.09. und am Freitag, 03.09. den Schüler*Innen ausreichend Selbsttestkits austeilen. Zudem erhalten die Schüler*Innen wie im letzten Schuljahr ein Formblatt (siehe Anhang), auf dem die Testergebnisse dokumentiert und von einem Erziehungsberechtigten gegengezeichnet sowie von der Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn kontolliert werden. Können Schüler*Innen keinen Nachweis der Selbsttestung erbringen, müssen sie sich vor dem Unterricht unter Aufsicht einer Lehrkraft vor Ort testen. Eine Selbsttestung bereits vollständig geimpfter oder ggf. genesener Schüler*Innen ist nicht notwendig! Es bedarf allerdings eines entsprechenden Nachweises, der der Klassenlehrkraft vorzulegen ist!
- Im Falle einer positiven Selbsttestung zu Hause dürfen Schüler*Innen die Schule nicht betreten. Die Schulleitung ist über das Sekretariat (Tel.-Nr. 04761-9835555) umgehend zu informieren. Die weiteren Maßnahmen werden durch das Kreisgesundheitsamt veranlasst. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Schulleitung keine Möglichkeit des Einwirkens auf die Entscheidungen des Kreisgesundheitsamts hat.
- Die Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude bleibt weiterhin bestehen. Schüler*Innen über 14 Jahren müssen medizinische Masken tragen, Schüler*Innen unter 14 Jahren dürfen Stoffmasken nutzen. Wir werden wie im vergangenem Schuljahr während der Lüftungsphasen je nach Unterrichtssituation die Möglichkeit geben, dass die Schüler*Innen trinken können. Während der großen Pausen außerhalb des Schulgebäudes besteht keine Maskenpflicht, die Pausenhofbereiche für bestimmte Jahrgänge (Kohorten) bleiben wie im letzten Schuljahr erhalten. Schüler*Innen mit attestierter, medizinischer Indikation können von der Maskenpflicht befreit werden.
- Es gilt auch weiterhin außerhalb der Unterrichtsräume das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
- Eine gute Nachricht stellt nach meinem Empfinden die Aussage des Kultusministeriums dar, dass in den ersten beiden Schulwochen keine schriftlichen Leistungsnachweise durchgeführt werden sollen.
Wir werden unser bisheriges Hygienekonzept mit den neuen Vorgaben abgleichen sowie ggf. anpassen und hoffen, dass es weiterhin so gut funktioniert, wie im letzten Schuljahr.
Ich bin überzeugt, dass wir unter Beachtung dieser Schutzmaßnahmen einen guten Start ins neue Schuljahr 2021/22 hinlegen werden. Die Schulleitung des Gymnasiums Bremervörde wünscht Ihnen / euch allen noch erholsame und schöne restliche Ferientage, bleiben Sie / bleibt gesund
Dr. Uwe Strohbach