Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schuljahr 2020/21 hat begonnen und wir sind bisher von einer Corona-Infektion verschont geblieben. Mit Ausnahme von acht Lehrkräften wird Präsenzunterricht erteilt, das ist grundsätzlich positiv zu werten. Fünf Lehrkräfte zählen zu der Gruppe der vulnerablen Personen, die im Online-Modus unterrichten, und mehrere weitere Lehrkräfte waren bzw. sind längerfristig erkrankt und müssen vertreten werden.
Diese Situation sorgt leider für eine ganze Reihe von Problemen, zu denen ich im Laufe der letzten beiden Wochen auch eine Vielzahl von Elternanfragen erhalten habe. Diese möchte ich im Folgenden beantworten:
Der Online-Unterricht in der Schule hakt immer wieder. Die Ursache konnte gestern aufgeklärt werden, unsere Breitbandanbindung über den Landkreis Rotenburg ist schlicht überlastet. In den Unterrichtsräumen bricht deshalb immer wieder das WLAN-Schulnetz zusammen. Um dieses Problem schulintern zu lösen, sind wir gezwungen, den freien WLAN-Zugriff der Schüler*Innen einzuschränken. Wir bitten, diese Vorgehensweise zu akzeptieren, denn nur so lässt sich aktuell der Online-Unterricht stabil durchführen. Zusätzlich haben wir beim Landkreis den Antrag gestellt, der Schule einen deutlich höheren Datendurchsatz freizugeben.
Lehrkräfte, die erkrankt sind, können keinen (Online-) Unterricht erteilen. Das ist eine bekannte Tatsache. Zurzeit hat das aber für einige Klassen / Lerngruppen negative Auswirkungen: Auf Basis der sehr knappen Lehrerausstattung (wir haben durch G9 einen Jahrgang mehr) und des erst nach Schulstart bekannt gewordenen längerfristigen Krankheitsstatus einiger Lehrkräfte müssen wir die Unterrichtsverteilung modifizieren und werden nach den Herbstferien dauerhafte Vertretung vorhalten. Zurzeit wird der Unterricht leider durch wechselnde Vertretungen erteilt.
Zudem müssen die Klassen / Lerngruppen während der Online-Unterrichtsstunden beaufsichtigt werden. Das kostet weitere Ressourcen. Meine Idee, Erziehungsberechtigte als Aufsichtsführende einzusetzen und damit Ressourcen frei zu bekommen, kann leider nicht umgesetzt werden. Diese Vorgehensweise ist nicht mit den juristischen Rahmenbedingungen vereinbar.
Zur Leistungsbewertung des Online-Unterrichts sind aus dem Kultusministerium keine neuen Grundlagen veröffentlicht worden. Neben den in der Schule anzufertigenden Klassenarbeiten / Klausuren sind die Lehrkräfte angehalten, die mündliche Mitarbeit im Rahmen des Online-Unterrichts zu bewerten. Im Rahmen meiner Aufsichten kann ich bestätigen, dass die Kollegen*Innen diese Pflicht sehr ernst nehmen und die Aktivitäten der Schüler*Innen beobachten.
Sollten in Fächern, die nur online unterrichtet werden, zum Schuljahresende versetzungsrelevante Probleme erkennbar sein, werden wir reagieren. Dazu gibt der letzte Runderlass den Schulen auch die entsprechenden Freiräume.
Experimenteller Unterricht in den MINT-Fächern ist grundsätzlich unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zulässig. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die aktuell unterrichtende Lehrkraft.
Der Austausch / Kontakt zwischen Schüler*Innen und Lehrkräften sollte im Regelfall während des Online-Unterrichts erfolgen, zusätzlich können die Schüler*innen auch direkt die Kollegen*Innen per Mail oder Messenger ansprechen, um z. B. Den Status ihrer mündlichen Leistungen zu erfragen oder individuelle Hilfen bei der Bearbeitung der Aufgaben zu erhalten. Wir werden Anfang November für die Fünftklässler einen zentralen Sprechtag einrichten.
Die vom Kultusminister angekündigte Erhöhung der Flexi-Stunden ist in den Schulen bislang noch nicht explizit angekommen.
Viele Kollegen*Innen haben sich vor und während der Sommerferien individuell an Fortbildungsmaßnahmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Online-Unterricht stehen.
Aber zwei kleine Lichtblicke gibt es, die niedersächsische Landesschulbehörde hat uns 10 Wochenstunden Vertretungsunterricht genehmigt, die nach den Herbstferien besetzt sein werden. Zudem werden wir neben der bislang noch unbesetzten Kunst-Stellenausschreibung noch mindestens eine weitere Stellenausschreibung durchführen können. Drücken Sie uns die Daumen, dass wir beide Stellen besetzen können.
Zu Fragen zu den Corona-Schutzmaßnahmen übernehme ich ein Schreiben von Herrn JANTSCH (Task-Force Corona-Schutzmaßnahmen):
…. Als einer der Kollegen, die am Hygienekonzept der Schule mitgearbeitet haben, und als Sicherheitsbeauftragter unserer Schule möchte ich Ihnen den Teil Ihrer Fragen, die in diesen Bereich fallen, beantworten.
Ich habe die Fragen aus Ihrem Text kopiert, da so die Bezüge einfacher darzustellen sind…
Kann man dafür sorgen, dass Regeln von allen Lehrkräften gleichermaßen umgesetzt werden? (Essen im Unterricht)
Nein; das halten wir auch nicht für sinnvoll, da die Bedingungen in den einzelnen Unterrichtsfächern sehr unterschiedlich sind und selbst im gleichen Fach variieren können. Dazu einige Beispiele …
In Physik in der 8c spricht nichts dagegen, etwas zu essen oder zu trinken, wenn wir beim Rechnen von Aufgaben sind. Wenn wir dann im zweiten Halbjahr bei einem Experiment im Rahmen der Elektrizitätslehre sind, sollten ganz sicher keine Getränke in der Nähe der stromführenden Aufbauten sein.
Und in allen Fächern sollte in Phasen einer Diskussion sicher auf das Essen verzichtet werden, denn mit vollem Mund zu sprechen… Beim vorherigen oder anschließenden Lesen eines Textes spräche nichts dagegen.
Ich denke und hoffe, dass die Kollegen*Innen mit den Schüler*Innen diese für ihren Unterricht jeweils konkreten Regeln besprochen haben. Wenn nicht gegessen oder getrunken werden soll, sage ich es an.
Sollte es dazu Unsicherheiten oder konkrete Probleme in einigen Fächern geben, schreiben Sie bitte mich oder die Klassenlehrerin an. Wir werden uns dann bemühen, eine Lösung zu finden.
Ist eine Überarbeitung des Hygienekonzepts der Schule erforderlich (Stichwort Kohorten und Reviere)?
Ja; eine Evaluation und Überarbeitung finden laufend statt. Wir beobachten im Schulalltag recht genau, welche Regeln wie funktionieren. Natürlich versuchen wir den Spagat zwischen maximalem Schutz, erträglichem Alltag und Vorgaben durch das Kultusministerium möglichst gut unter einen Hut zu bringen.
Nicht alles, was uns dabei auffällt, können oder wollen wir sofort ändern. Das „nicht wollen“ hat vor allem den Grund, dass bei zu vielen Änderungen schnell der Überblick über geltende Regeln verloren ginge. So werden wir einige Änderungen nach den Herbstferien umsetzen. (z. B. Beim Lüftungskonzept) Das „nicht können“ ist den Rahmenbedingungen geschuldet. z.B. räumliche oder personelle Voraussetzungen, die wir nicht oder nicht kurzfristig ändern können.
Einige Regeln, die sich im Alltag nicht bewährt haben oder für die sich bessere Lösungen ergeben haben, haben wir bereits zügig geändert.
Da Maskenpflicht und Nahrungsaufnahme sich widersprechen, musste eine Lösung her. Das Essen oder Trinken in den jeweils ersten 5 Minuten einer großen Pause hat sich als ungünstig erwiesen. Daher die Änderung zur jetzigen Regel…
Zum Stichwort Kohorten und Reviere; wir haben uns dazu entschieden, sich die Schüler auf dem Schulhof frei bewegen zu lassen. Leider unter der Bedingung Maskenpflicht. Eine Zuordnung von Revieren für eine Kohorte ist praktisch nicht realisierbar unter den Rahmenbedingungen. Es gäbe zu viele Probleme mit anderen Regelungen. Einige Beispiele: Welche Kohorte bekäme die Tischtennisplatten und welche die Bänke? Gäbe es dann einen Tausch und wenn ja, in welcher zeitlichen Abfolge? Stehen alle Schüler*Innen in ihrer Kohorte? Ist ohne MNB immer der entsprechende Abstand zu gewährleisten? Was ist, wenn mein Kind in der Pause mit Geschwistern / Freunden einer anderen Kohorte reden möchte? Mit anderen als den bestehenden Regeln können wir die gebotene und geforderte Sicherheit durch Aufsichten einfach praktisch nicht gewährleisten. Dabei haben wir auch im Blick, dass wir Schüler*Innen haben, in deren Familien es Angehörige gibt, die zur Risikogruppe gehören. Daher möchten wir auch alles tun, um die Familien unserer Schüler*Innen vor einer möglichen Infektion über die Schule zu schützen.
Nicht alle Schüler*Innen haben die Möglichkeit, zur zweiten Stunde zur Schule zu kommen, wenn die erste ausfällt. Wo dürfen sich diese bis zum Unterrichtsbeginn aufhalten? Ähnliches gilt für Freistunden vor Beginn einer Arbeitsgemeinschaft am frühen Nachmittag.
Derzeit haben wir die Möglichkeit zum Aufenthalt im D-Deck für die Schüler*Innen der Sekundarstufe I. Für die Oberstufe konnten wir bereits Jahrgangsstufenräume ausweisen. An einer besseren Lösung für die anderen Jahrgänge wird derzeit gearbeitet. Da wir nicht über ausreichend Räume verfügen, suchen wir nach Lösungen, damit möglichst ein Raum für Schüler*Innen einer Kohorte in Freistunden zur Verfügung stehen kann. Somit wäre auch ein Aufenthalt ohne MNB in dieser Zeit im jeweiligen Raum denkbar. Die Zuweisung des jeweiligen Raumes könnte dann vielleicht über den Vertretungsplan via IServ erfolgen. Ich denke, dass wir mit dem Inkrafttreten von Überarbeitungen zu den Hygieneregeln nach den Herbstferien hier eine bessere Lösung als die bisherige finden können.
Ich hoffe, ich konnte mit den Antworten auf diesen Teil der Fragen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Bereich haben, können Sie mich auch gerne direkt anschreiben (ja@gymbrv.eu).
Lassen Sie uns alle gemeinsam diese ernste Situation meistern, indem wir Hand in Hand arbeiten und Problemsituationen pragmatisch lösen!
Kommen Sie bitte alle gesund durch die anstehenden Herbstferien, bis bald
Dr. Uwe Strohbach
(StD, komm. Schulleiter, im Namen der erweiterten Schulleitung)