Hausordnung

Eingeführt am 01.09.10, letzte Änderung am 19.06.19

Das harmonische Zusammenleben in der Schulgemeinschaft soll durch das Verhalten aller ihrer Mitglieder gefördert werden. Daher ist jeder aufgefordert, sich so zu verhalten, dass andere Personen in Ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden und ein angenehmes Lem- und Arbeitsklima herrscht.

Das Schulgelände und die Schulgebäude mit allen Einrichtungen sind der wichtige Rahmen für unser Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Diese Dinge sind daher pfleglich zu behandeln.

Die unterschiedlichen Anforderungen an den Lebensraum Schule finden in den folgenden Regelungen Ausdruck.

Sie sind als Konsens aus der Zusammenarbeit aller Angehörigen der Schulgemeinschaft hervorgegangen und werden daher von Schülern, Lehrkräften, Mitarbeitern und Eltern (die vorstehenden Begriffe schließen auch im weiteren Text die weiblichen Personen mit ein) gleichermaßen anerkannt und respektiert.

1. Der Umgang miteinander

Der Umgang miteinander soll freundlich und fair erfolgen. Niemand darf beispielsweise wegen seiner Welt­anschauung, seiner Herkunft, seines Aussehens oder seiner Kleidung diskriminiert werden. Jeder bemüht sich darum, die Meinung anderer zu verstehen und zu akzeptieren.

Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft achten darauf, einander nicht zu provozieren und nicht zu ver­letzen, weder körperlich, noch durch Worte. Sie versuchen, bei der Durchsetzung von Wünschen und Bedürfnissen kompromissbereit zu sein, und nehmen auf andere Rücksicht.

2. Unterrichtsdauer

Schüler haben einen Anspruch auf Unterricht von 45 Minuten Dauer im Rahmen der angegebenen Zeiten.

Schüler haben pünktlich zu den Unterrichtsstunden zu erscheinen. Lehrkräfte sind verpflichtet, die im Stunden- und Vertretungsplan ausgewiesenen Stunden zu erteilen.

3. Beginn des Unterrichts

Beim ersten Klingelzeichen (fünf Minuten vor Beginn der Stunde) begeben sich die Schüler in die Klassen und Kursräume. Die Unterrichtsräume sollen vor Unterrichtsbeginn von der Aufsicht führenden Lehrkraft geöffnet werden. Fachräume werden nur in Begleitung der Fachlehrkräfte betreten.

Erscheint eine Lehrkraft nach 5 Minuten nicht, so meldet ein Schüler der Klasse bzw. des Kurses dies im Sekretariat. Sollten Schüler nicht anwesend sein und der Unterricht demnach nicht erteilt werden können, so ist der Stundenplaner zu informieren.

4. Der Unterricht

Alle Beteiligten bemühen sich um einen ruhigen Ablauf des Unterrichts. Sie müssen einander ausreden lassen und zuhören.

Im Unterricht darf nicht gegessen und getrunken werden. Die unterrichtende Lehrkraft kann Ausnahmen zu­lassen.

5. Ende des Unterrichts

Die Lehrkraft beendet die Stunde. In Klassen- und Fachräumen muss die am Anfang der Stunde vorgefun­dene Ordnung wieder hergestellt werden.

Vor dem Verlassen des Räumes ist die Tafel zu wischen und der Müll aufzusammeln. Vor großen Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen. In großen Pausen können die Fenster ggf. gekippt bleiben. Das Licht ist auszuschalten und der Raum ist abzuschließen.

Bei Stundenschluss müssen sich der Raum und das Mobiliar sowie alle Einrichtungsgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Schaden am Mobiliar sind dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.

6. Unterrichtsfreie Zeit, Pausen, Freistunden

Vor 07:40 Uhr sollen sich Schüler nur im A-Deck, in der Cafeteria und auf den Pausenhöfen aufhalten. Ein Aufenthalt im B-Deck ist vor 07:40 Uhr nicht gestattet. Während der Schulzeit darf der Aufsichtsbereich von Schülern des Sekundarbereichs I nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Ein Lageplan, auf dem der Aufsichtsbereich erkennbar ist, liegt dieser Hausordnung als Anlage bei. Die Schüler dürfen sich auf­grund der dort fehlenden Aufsicht insbesondere nicht im Bereich der Johann-Heinrich-von-Thünen-Schule (BBS) aufhalten.

Nach Unterrichtsschluss ist Schülern der Aufenthalt im Gymnasium dann gestattet, wenn

  • die Heimfahrt nach Hause sich verzögert,
  • sie an weiteren schulischen Aktivitäten teilnehmen,
  • eine Nutzung der Bibliothek erfolgt.

Die Schüler der Klassenstufen 5 bis 101 verlassen während der großen Pausen das Gebäude. Ein Aufenthalt im Gebäude ist ihnen nur zum Zugang zum Kiosk, zur Bibliothek sowie zum Toilettengang im A-Deck gestattet.

Im Bedarfsfall kann die Aufsicht führende Lehrkraft weitere Toiletten zur Benutzung freigeben.

Den Schülern der Klassenstufe 11 bis 13 stehen neben dem Außenbereich das A-Deck sowie das V- Deck zur Verfügung. Die Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen sich auch im D-Deck aufhalten.

Berechtigten Schülern ist die Nutzung der Computerräume im B-Deck gestattet.

Bei starkem Regen und extrem schlechter Witterung stehen sämtlichen Schülern das A-Deck, das D- Deck sowie das T-Deck zur Verfügung, den Schülern ab der Klassenstufe 11 ebenfalls das V-Deck.

Freistundenbereiche sind:

  • das A-Deck,
  • die Cafeteria,
  • die Bibliothek
  • der Computerraum im B-Deck (soweit dort kein Unterricht stattfindet).

Schüler, die Freistunden haben, tragen dafür Sorge, dass der Unterricht nicht gestört wird.

7. Ordnung im Gebäude, auf dem Schulgelände und in den Toiletten

Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist nur Schülern der Schule und ihren Erziehungsberechtigten, Lehrern und Mitarbeitern gestattet. Besucher melden sich im Sekretariat.

Lehrer und Mitarbeiter sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

Bewegungs- und Ballspiele dürfen nur auf dem Hart- und dem Rasenplatz stattfinden. Rennen, Toben, Schreien und Lärmen ist im Schulgebäude verboten.

Taschen und Ranzen dürfen nur so abgestellt werden, dass sie keinen Durchgang behindern. Insbesondere der Zugang zum B-Deck ist frei zu halten.

Spiele, die geeignet sind, andere Personen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu beeinträchtigen, sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Das Werfen mit Gegenständen, insbesondere Schnee­bällen, Eicheln und Kastanien, ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.

Für den Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände sind Schüler, Lehrer und Mitarbeiter gemeinsam verantwortlich. Jeder muss sich im Schulgebäude wohl fühlen können. Daher ist es verboten, Schul- oder Privateigentum zu zerstören, zu beschmutzen und Wände oder Gegenstände zu bemalen.

Die Toilettenschüsseln in den Kabinen der Schülertoiletten dürfen nur im Sitzen benutzt werden.

Es ist nicht gestattet, auf dem Schulgelände, auf den Parkplätzen oder am Fahrradstand Werbezettel zu ver­teilen, an Fahrzeugen zu befestigen oder einfach abzulegen, ohne dass diese Aktion vom Schulleiter aus­drücklich genehmigt wurde.

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

7.1. Aufsicht

Eine Aufsicht kann nur während der Schulzeit gestellt werden. Sie wird von Lehrkräften oder anderen Mit­arbeitern der Schule nach Aufsichtsplan verrichtet. Diese können durch Schüler der Oberstufe bei ihrer Auf­gabe unterstützt werden.

Anordnungen der Lehrkräfte, insbesondere der Aufsicht führenden, und der Schüler der Oberstufe, die sie unterstützen, sowie der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. An den Schulbushaltestellen können auch Lehrkräfte anderer Schulen Aufsicht führen. Die Lehrer haben ihre Aufsichtspflichten nach dem aushängenden Auf­sichtsplan pünktlich und gewissenhaft wahrzunehmen.

7.2. Unterrichtsräume

Es ist nicht gestattet, Mobiliar aus den Klassen- und Fachräumen zu entfernen. Schulfremdes Mobiliar darf in den Räumen nicht gelagert oder aufgestellt werden. Sollte bei Lehrproben zusätzliches Mobiliar in die Unter­richtsräume gebracht werden, so hat der Referendar und/oder der Ausbildungslehrer dafür zu sorgen, dass das Zusatzmobiliar unmittelbar nach der Lehrprobe in die Ursprungsräume zurückgebracht wird.

In den Klassenräumen dürfen nur Plakate aufgehängt werden, die keine rassistischen, sexistischen oder in anderer Weise menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Darstellungen enthalten. Außerdem dürfen die Darstellungen den Unterricht nicht stören. Die Auswahl treffen die Klassenlehrer(innen) unter Berücksichtigung der Wünsche aller Schüler einer Klasse/Lerngruppe. In Fachräumen dürfen nur Plakate mit fachlichem Inhalt angebracht werden.

7.3. Teppichböden

Während der unterrichtsfreien Zeiten ist das Essen und Trinken in Klassenräumen und Gängen erlaubt. Es hat insbesondere in Klassenräumen und auf Gängen mit Teppichboden jedoch so zu erfolgen, dass Ver­schmutzungen des Bodens bzw. Teppichbodens vermieden werden.

7.4. Sporthalle

In der Sporthalle haben Schüler und Lehrer dafür Sorge zu tragen, dass die Türen der Umkleidekabinen geschlossen sind, damit Diebstähle möglichst verhindert werden. Nach Unterrichtsende vergewissern die Schüler sich, dass keine Gegenstände Ihrer Mitschüler in den Kabinen verbleiben.

7.5. Nottreppen, Fahrstuhl, Behindertentoilette

Schülern ist ein Aufenthalt im Nottreppenhaus – außer im Notfall – nicht gestattet. Die Notausgänge des Hauptgebäudes, die Nottreppe des T-Decks sowie die Notausgänge in der Aula und den Unterrichtsräumen des V-Decks sind nur im Notfall zu benutzen.

Ein Aufenthalt im Fahrstuhl ist nur Behinderten und ihren Begleitpersonen sowie Personen, die schwere Gegenstände zu transportieren haben, gestattet. Personen, deren Bewegungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist, können im Sekretariat einen Fahrstuhlschlüssel leihweise erhalten. Sie tragen dann die Verantwortung für eine sachgerechte Benutzung des Fahrstuhls.

Außerdem ist im Sekretariat ein Schlüssel für die Behindertentoilette erhältlich. Die Behindertentoilette wird Jederzeit für eine Nutzung bereitgehalten und nicht als Lagerraum für Putzmittel o. A. genutzt.

7.6. Schulgelände

Das Fahren mit Fahrrädern Im Gebäude ist nicht erlaubt Auf dem Schulgelände hat es mit großer Rücksicht auf andere Personen zu geschehen. Das Fahren mit Mopeds oder Motorrollern, Skateboards, Kickboards, Inlineskates und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist weder im Gebäude noch auf dem Schulgelände erlaubt. Fahrräder sollen in den Fahrradständern abgestellt werden. Jeder ist gehalten, darauf zu achten, dass Fahrräder nicht beschädigt oder beschmutzt werden.

Bei nassem Wetter achten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft darauf, sich in den Pausen nur auf den befestigten Teilen des Schulgeländes aufzuhalten und nicht zu viel Schmutz in das Schulgebäude zu tragen.

7.7. Technische Gerätschaften, insbesondere mobile Endgeräte

Nutzung mobiler Endgeräte

Eine Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches, mobile Spielekonsolen, Tablets, u.Ä.) auf dem Schulgelände ist den Klassen 5 bis 11 während des Schultages untersagt. Die Geräte sind vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes vollständig auszuschalten.

Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für

  1. das Absetzen eines Notrufs,
  2. konkrete Unterrichtszwecke auf ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft oder
  3. dringende Anrufe zuhause aufgrund von Erkrankung, Abholung oder anderen Zwischenfällen, die ausschließlich vom Vorflur des Sekretariats aus erfolgen dürfen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 12 und 13 dürfen die Endgeräte in den großen Pausen und Frei­stunden lediglich in dem dafür vorgesehenen Raum verwenden. Lehrkräften ist die Nutzung von mobilen Endgeräten für schulische Zwecke erlaubt.

Datenschutz

Zur Wahrung des Datenschutzes tragen die Schüler/innen Sorge dafür, dass die von ihnen mitgeführten Endgeräte und Speichermedien keine Daten enthalten, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Das unerlaubte Filmen oder Fotografieren von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, etwa Mitschnitte des Unterrichts oder Beobachtungen einzelner Mitschüler/innen, ist verboten. Die Nutzung von öffentlichen oder privaten Funknetzen ist verboten, sofern dies nicht von der Lehrkraft ausdrücklich zu Unterrichtszwecken freigestellt ist.

Konsequenzen bei Verstößen

Im Falle eines Verstoßes wird das Endgerät von der Lehrkraft eingezogen und bei der Schulleitung hinter­legt. Mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten auf der schriftlichen Benachrichtigung kann es dort wieder abgeholt werden. Bei erneutem Verstoß erfolgt die Herausgabe nur persönlich an eine/n Erziehungs­berechtigte/n. Wiederholtes Verstoßen kann durch einen mehrtägigen Entzug geahndet werden.

8. Verhalten im Notfall

Die Regeln für das Verhalten in Notfällen hängen aus. Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft sind ange­halten, sich regelmäßig damit vertraut zu machen.

Die Schulleitung führt jährlich zum Schuljahresbeginn Notfallübungen durch.

9. Verstöße

Jeder ist angehalten, darauf zu achten, dass diese Regelungen von allen eingehalten werden. Es ist nicht nur Sache der Lehrer, diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen, auf ihr falsches Verhalten aufmerksam zu machen und die Einhaltung der Schulordnung einzufordern. Auch in Konfliktfällen soll ein ruhiges, sachli­ches Verhalten gepflegt werden.

Verletzungen dieser Regeln werden mit Erziehungsmitteln und in schweren Fällen mit Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes geahndet.

Für Schäden, die aus Verletzungen dieser Hausordnung folgen, haftet der Verursacher oder seine Erzie­hungsberechtigten.

Die Schule behält sich grundsätzlich Regressansprüche gegen Schädiger vor.

10. Allgemeine Vorschriften

Das Mitbringen von Waffen, ebenso von Waffenattrappen oder Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen ver­wechselt werden können, ist verboten.

Auch der Besitz und der Konsum von sowie der Handel mit Drogen jeglicher Art, auch Alkohol, ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude strengstens untersagt.

Müll oder die Gesundheit gefährdende Stoffe dürfen nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden.

Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten grundsätzlich auch für alle schulischen Veranstaltungen, unabhängig von ihrem Ort Ausnahmen von dieser Bestimmung können für bestimmte Veranstaltungen zuge­lassen werden.

Anhang – Lageplan